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Mit Kindern

Last-Minute-Urlaub mit Kindern, ohne Rechte zu verschenken

Last-Minute-Urlaub mit Kindern: Herbstferien 2026, Reisepass statt Kinderausweis, die 20-Tage-Grenze bei Preiserhöhungen und was bei Reisemängeln gilt.

Redaktion freizeit-246 Min. Lesezeit
Halb gepackter Kinderkoffer auf Holzdielen, daneben ein Spielzeugflugzeug, eine Holzeisenbahn und Badeshorts
Foto: Familydestinationsguide.com Images, CC BY 2.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzfristig zu buchen heißt mit Kindern etwas anderes als allein. Die Termine liegen fest, die Dokumente müssen gültig sein, und wenn etwas schiefgeht, hängt nicht eine Person in der Warteschlange, sondern eine ganze Familie. Die vier Stellen, an denen es dabei regelmäßig klemmt, sind der Ferienkalender, der Ausweis, der Vertrag und die Beschwerde am Zielort.

Welches Ziel es werden soll, steht woanders: kurze Wege innerhalb Deutschlands unter Kurzurlaub mit Kindern, autofreie Inseln und Radwege unter Holland-Urlaub mit Kindern, Seen und Bergbahnen unter Österreich-Urlaub mit Kindern.

Der Kalender entscheidet mehr als das Ziel

Die Herbstferien 2026 liegen sehr ungleich. Vom 19. bis 24. Oktober haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zur selben Zeit frei. Elf Länder, eine Woche.

Davor und danach wird es deutlich ruhiger. Anfang Oktober sind nur Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterwegs, Baden-Württemberg startet erst am 26. Oktober, Bayern sogar erst am 2. November. Wenn eure Ferien in einem dieser Länder liegen, habt ihr beim kurzfristigen Buchen den deutlich größeren Spielraum. Die Termine aller Länder stehen im Ferienkalender der Kultusministerkonferenz, Stand Oktober 2025.

Die naheliegende Abkürzung ist keine. In Nordrhein-Westfalen gilt die Schulpflicht ausdrücklich auch unmittelbar vor und nach den Ferien, eine Beurlaubung ist dann nicht zulässig. Der maßgebliche Erlass sagt, eine Befreiung dürfe „ersichtlich nicht dem Zweck dienen, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen“. Nachzulesen ist das beim Bildungsportal NRW; jedes Land hat dazu eigene Vorschriften, die Stoßrichtung ist überall dieselbe.

Der Ausweis braucht länger als die Buchung

Zum 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass abgeschafft worden. Vorher ausgestellte Exemplare bleiben bis zu dem Datum gültig, das aufgedruckt ist, verlängern lassen sie sich nicht mehr. Für alles andere bekommen auch Babys und Kleinkinder einen regulären biometrischen Reisepass; er ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, bei Erwachsenen zehn.

Für eilige Fälle nennt das Auswärtige Amt drei Wege. Den Express-Reisepass beantragt ihr bei der zuständigen Passbehörde. Reicht auch das nicht, stellen die Behörden einen grünen vorläufigen Reisepass mit bis zu einem Jahr Gültigkeit aus; manche Staaten akzeptieren ihn allerdings nicht, die USA zum Beispiel. Für bestimmte Ziele gibt die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz aus, die Daten lassen sich vorab online übermitteln. Welcher Weg wohin führt, steht in der Auskunft des Auswärtigen Amts.

Für einen Teil der Ziele genügt statt des Passes ein Personalausweis. Das nimmt bei einer Fahrt in die Nachbarländer Druck aus der Sache, bei einer Fernreise nicht.

Pauschalreise oder Einzelteile

Ob ihr Flug und Hotel zusammen oder getrennt bucht, entscheidet über die Rechtslage mehr als der Preis. Eine Pauschalreise liegt laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland vor, sobald mindestens zwei Hauptreiseleistungen zusammen verkauft werden, etwa Flug und Unterkunft. Seit der EU-Pauschalreiserichtlinie vom 1. Juli 2018 zählen dazu auch das Zusammenklicken auf einer Buchungsseite und Weiterleitungen zwischen Anbietern, außerdem Tagesreisen über 500 Euro.

Der Unterschied wird konkret, wenn ein Anbieter zahlungsunfähig wird. Für Pauschalreisen schreibt § 651r BGB eine Insolvenzsicherung vor; der Veranstalter muss einen Sicherungsschein aushändigen, mit dem sich das gezahlte Geld und die Rückreise direkt beim Absicherer geltend machen lassen. Bei einzeln gebuchten Bausteinen gibt es diesen Schutz nicht. Das ist der stärkste Grund, bei kurzfristigen Familienreisen die Pauschalreise der selbst zusammengestellten Variante vorzuziehen.

Zwischen Buchung und Abreise

Drei Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind in den Tagen vor der Abreise nützlich.

Erstens der Preis. Erhöhen darf ein Veranstalter ihn nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums nur bis 20 Tage vor Abreise, höchstens um acht Prozent und nur mit Begründung. Wer kurzfristig bucht, ist von dieser Unsicherheit also gar nicht mehr betroffen.

Zweitens der Rücktritt. Nach § 651h BGB könnt ihr jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Abstand zum Reisebeginn, den ersparten Aufwendungen und einer möglichen Weitervergabe bemisst. Keine Entschädigung fällt an, wenn am Zielort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten. Gezahltes Geld muss innerhalb von 14 Tagen zurück sein.

Drittens der Wechsel. Statt zu stornieren, lässt sich die Reise nach § 651e BGB an eine andere Person übertragen, wenn ihr das spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Mehrkosten darf der Veranstalter nur verlangen, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind, und er muss sie nachweisen. Für Familien, bei denen ein Kind krank wird und die Großeltern einspringen könnten, ist das der billigere Weg.

Am Zielort: sofort melden, nicht an der Rezeption

Ist die Wohnung kleiner als gebucht oder der beworbene Pool geschlossen, zählt vor allem die Geschwindigkeit. § 651o BGB verlangt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen; unterbleibt das schuldhaft und hätte der Veranstalter sonst Abhilfe schaffen können, entfallen Minderung und Schadensersatz.

Die Verbraucherzentrale ist an dieser Stelle deutlich: Die Meldung gehört an den Reiseveranstalter oder die Reiseleitung, nicht an die Hotelrezeption, und ihr solltet euch die Aufnahme schriftlich bestätigen lassen. Fotos, Videos und Zeugen sichern den Rest. Als Anhaltspunkt, wie viel ein bestimmter Mangel wert ist, nennt sie die Frankfurter und die Kemptener Tabelle. Die Einzelheiten stehen in der Übersicht zu Reisemängeln im Pauschalurlaub.

Zu Hause habt ihr Zeit. § 651m BGB senkt den Reisepreis für die Dauer des Mangels, und nach § 651j BGB verjähren die Ansprüche erst zwei Jahre nach dem Tag, an dem die Reise vertraglich enden sollte.

Ferientermine: Kultusministerkonferenz, Stand 09.10.2025. Schulrecht: Bildungsportal Nordrhein-Westfalen. Ausweise: Auswärtiges Amt. Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Pauschalreiserecht in der Praxis: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland und Verbraucherzentrale, Stand September 2026.

Häufige Fragen

Darf ich mein Kind einen Tag vor den Ferien aus der Schule nehmen?

In Nordrhein-Westfalen nicht, dort gilt die Schulpflicht ausdrücklich auch unmittelbar vor und nach den Ferien, und günstigere Urlaubstarife sind kein anerkannter Grund. Die übrigen Länder regeln das in eigenen Erlassen, lehnen Anträge dieser Art aber ebenfalls ab. Über die Beurlaubung entscheidet die Schule.

Was kostet es, kurz vor der Abreise zu stornieren?

Das hängt vom Vertrag ab. § 651h BGB erlaubt dem Veranstalter eine angemessene Entschädigung und ausdrücklich auch pauschale Sätze, die nach dem Abstand zum Reisebeginn gestaffelt sind. Je näher die Abreise, desto höher fällt sie aus. Entfallen kann sie nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort.

Wie lange kann ich nach dem Urlaub noch Geld zurückfordern?

Zwei Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem die Pauschalreise vertragsgemäß enden sollte. Voraussetzung bleibt, dass der Mangel schon vor Ort gemeldet wurde. Ohne diese Anzeige ist die Frist wertlos.

Wozu ist der Sicherungsschein gut?

Er belegt die Insolvenzsicherung, die § 651r BGB für Pauschalreisen vorschreibt. Wird der Veranstalter zahlungsunfähig, richtet sich der Anspruch auf das gezahlte Geld und auf die vereinbarte Rückbeförderung direkt gegen den Absicherer. Bei einzeln gebuchtem Flug und Hotel gibt es diesen Schein nicht.

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